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AGB PDF Print E-mail
Wir bitten Sie, die AGB sorgfältig durchzulesen, da der folgende Auszug die wichtigsten Hinweise und Bedingungen des Vertragsverhältnisses zwischen dem Urlauber und dem Veranstalter beinhaltet.

Artikel 1: Reisebestätigung
1.
Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über ww.itt.de erfolgen kann, bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages an. ITT nimmt das Angebot mit der Buchungsbestätigung an. Die Buchungsbestätigung erfolgt in schriftlicher Form, wobei die Annahme des Angebots keiner Form bedarf.
2. Derjenige, der im Auftrag oder zugunsten eines anderen oder für mehrere Reiseteilnehmer einen Vertrag abschließt, haftet für alle Verpflichtungen, die aus dem Vertrag hervorgehen.
3. Der Reisende ist verpflichtet, die Reisebestätigung sofort auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und ITT eventuelle Unrichtigkeiten unverzüglich schriftlich zu melden.
Artikel 2: Zahlung
1.
Die Zahlung des Reisepreises hat unmittelbar an den Veranstalter ITT zu erfolgen. Eine Zahlung an ein Reisebüro hat keine schuldbefreiende Wirkung.
2. Mit Vertragsschluss und der Aushändigung eines Sicherungsscheines wird eine Anzahlung i.H.v. 10% des Reisepreises fällig, höchstens jedoch € 250,- pro Person. Der gesamte Reisepreis ist nach erfolgter Buchungsbestätigung gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu bezahlen. Andernfalls steht ITT ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
3. Wurde der Reisepreis nicht vollständig vor Reiseantritt an ITT gezahlt, obwohl schon ein Sicherungsschein übergeben worden ist, so wird der Vertrag gemäß den unten beschriebenen Bedingungen bei Rücktritt des Reisenden aufgelöst.
4. Bei kurzfristigen Buchungen (ab sieben Tage vor Reiseantritt) wird vermutet, dass die Hinterlegung der Unterlagen auf Wunsch des Kunden erfolgt. Der Veranstalter ITT ist berechtigt, eine Hinterlegungsgebühr i.H.v. € 5,- und eine Inkassogebühr i.H.v. € 10,- pro Buchung pro Person zu erheben.

Artikel 3: Inhalt des Vertrags
1.
Falls bei Pauschalreisen die Reisedauer im Katalog in Tagen aufgeführt ist, sind die Ab- und Anreisetage (ungeachtet Abfahrts- und Ankunftszeit) als ganze Tage berechnet worden.
2. Den Umfang der vertraglichen Leistungen bestimmen unsere Angaben im Katalog und auf der Reisebestätigung. Andere Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch ITT.
3. Leistungen, die der Reisende direkt bei Drittunternehmen bucht, sind Fremdleistungen und gehören daher nicht zum o.g. Umfang (Ausflüge, Touren, Fahrten usw.).

Artikel 4: Rücktritt des Reisenden
1.
Vor Reiseantritt kann der Reisende jederzeit gegen schriftliche Erklärung dem Veranstalter gegenüber vom Vertrag zurücktreten: Stornierung.
2. Falls ein Reisevertrag storniert wird, werden für jeden Reiseteilnehmer neben dem Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen, Rücktritts-Gebühren sofort fällig.
Für Stornierungen von Pauschalreisen, für die diese Bedingungen zutreffend sind, gelten die folgenden Bestimmungen:
A. Bis zum 31. Tag vor Abreise 15% des Reisepreises, mindestens jedoch € 50,- pro Person.
B. Ab dem 30.-22. Tag vor Abreise 40% des Reisepreises.
C. Ab dem 21.-15. Tag vor Abreise 50% des Reisepreises.
D. Ab dem 14.-1. Tag vor Abreise 75% des Reisepreises.
E. Bei Stornierung am Tag des Reiseantritts oder später: Der gesamte Reisepreis. Ebenso bei Nichtantritt der Reise.
F. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von ITT in der Pauschale wie oben ausgewiesen.
3. Eine Stornierung durch den Reiseteilnehmer wird nur an Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten bearbeitet. Stornierungen nach Geschäftsschluss gelten als bearbeitet am nächstfolgenden Werktag.
4. Bei Teilstornierungen mehrerer Reisender haftet der Anmelder für die Zahlung dieser Teilstornierungen.
5. Der Reisende kann unter anderem eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) bei der ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG, Ludmillastraße 26, 81543 München abschließen. Art und Umfang der Versicherungsbedingungen können bei ITT erfragt werden. ITT übernimmt keine Schadensregulierung.

Artikel 5: Umbuchung
1.
 ITT ist berechtigt, für Namensänderungen bis 14 Tage vor Reiseantritt € 25,- pro Person und ab dem 14. Tag vor Reisebeginn € 50,- pro Person als Entgelt zu verlangen.
2. Umbuchungen innerhalb von ITT werden bis 30 Tage vor Reiseantritt gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 25,- pro Person vorgenommen. Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt gelten die Vorschriften des Rücktritts unter Artikel 4.
3. Für beide obigen Punkte bleibt dem Reisenden der Nachweis unbenommen, dass ITT keine oder geringe Kosten entstanden sind.

Artikel 6: Leistungsänderung
1.
 ITT ist berechtigt, Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und auch des Fluggerätes vorzunehmen, d.h. auch Direktflüge in solche mit Zwischenlandung zu ändern. Solche Leistungen gelten als vertragsgemäß.
2. Die Verpflegungsleistungen an Bord des Fluggeräts gelten bei geändertem Zeitplan als Leistung des Hotels.
3. Andere Änderungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von ITT wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Artikel 7: Preisänderung
1.
Der Reiserveranstalter ist berechtigt, die vereinbarte Dienstleistung in Bezug auf ein oder mehrere Punkte wegen außergewöhnlicher Umstände zu ändern. Außergewöhnliche Umstände sind derartige Umstände, unter denen die Durchführung des Reisevertrags für den Reiseveranstalter nicht zumutbar ist. Falls die Ursache der Änderung dem Reiseteilnehmer zugerechnet werden kann, ist der Reiseteilnehmer für den draus entstandenen Schaden haftbar.
2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3. Das Ersatzangebot muss zumindest gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit der Ersatzunterkunft muss nach objektiven Kriterien beurteilt werden und muss bestimmt werden nach folgenden Umständen, die sich aus dem Ersatzangebot herausstellen müssen:
- die Situierung der Unterkunft im Bestimmungsort
- die Art und Klasse der Unterkunft
- die Einrichtungen, welche die Unterkunft weiter bietet

Artikel 8: Pass, Visa, Gesundheit
1.
Der Reiseteilnehmer muss bei Antritt und während der Reise im Besitz der erforderlichen Dokumente sein, wie gültiger Reisepass, bzw. Personalausweis oder, wo verlangt, ein Touristen-Grenzschein und die eventuell erforderlichen Visa, Impfausweise, Führerschein und Grüne Karte. Bei vorläufigen Ausweisen besteht keine Beförderungspflicht durch ITT.
2. Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Ausgenommen, wenn der Reiseveranstalter zugesagt hat die erforderlichen Dokumente zu besorgen oder sie durch eine schuldhafte falsche Information des Reiseveranstalters bedingt sind.

Artikel 9: Haftung
1.
Falls die Reise nicht gemäß den gebuchten Erwartungen verläuft, ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen und Abhilfe zu Verlangen.
2. Höhere Gewalt heißt: Ungewöhnliche und unverhersehbare Umstände, die unabhängig sind vom Willen desjenigen, der sich darauf beruft und deren Auswirkungen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht verhindert werden konnten.
3. Die vertragliche Haftung von ITT für Schäden, die nicht Körperschäden betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Artikel 10: Pflichten des Reiseteilnehmers
1.
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, allen erforderlichen Anweisungen des Reiseveranstalters für eine einwandfreie Durchführung der Reise nachzukommen und haftet für Schäden, verursacht durch sein unerlaubtes Benehmen, zu beurteilen nach den Maßstäben eines Durchschnittsurlaubers.
2. Jeder Reiseteilnehmer muss sich bis spätestens 24 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters über die genauen Flug- und Fahrtzeiten informieren.
3. Wenn ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig stört, dass eine einwandfreie Durchführung dadurch wesentlich erschwert wird oder erschwert werden kann, kann er durch den Reiseveranstalter von der weiteren Fortsetzung der Reise ausgeschlossen werden.
Alle daraus erwachsenden Kosten gehen auf Rechnung des Reiseteilnehmers, falls und sofern die Folgen der Störungen ihm zuzurechnen sind.
4. Beanstandungen hinsichtlich des Gepäcktransfers auf dem Flugwege müssen unverzüglich noch am Flughafen durch ein PIR-Protokoll schriftlich bestätigt werden. Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen des Flugscheins.

Artikel 11: Beanstandungen
1.
Eine festgestellte, nichtvertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung muss unverzüglich dem betreffenden Dienstleistenden des Leistungsträgers zur Kenntnis gegeben werden, so dass diese eine geeignete Lösung treffen kann.
2. Falls die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist gelöst werden und die Qualität der Reise beeinträchtigt, müssen diese unverzüglich bei der Reiseleitung gerügt werden. Ist diese nicht anwesend oder zu erreichen, dann ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, unverzüglich mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen, auf die vorgeschriebene Art und Weise.
3. Unterlässt der Reisende die Rüge des Mangels und besitzt er auch keine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers, sind spätere Minderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
4. Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung gebuchter Leistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ITT schriftlich geltend zu machen. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen ITT an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Dies gilt auch für die gerichtliche wie die außergerichtliche Geltendmachung.

Artikel 12: Aufrechnung
Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Artikel 13: Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise an Dritte, auch namensverschiedene Ehegatten, ist ausgeschlossen.

Artikel 14: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

Artikel 15: Fremdveranstalter
Für Leistungen bei denen ITT nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der durchführende Veranstalter nach seinen Bedingungen.
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden und in der Ausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet wurden, haftet ITT nicht.

AGB der Reiseveranstalter
Sollten Sie während des Buchungsvorgangs keinen Zugriff auf die AGB der Reiseveranstalter bekommen, finden Sie unter www.itt.de alle AGB zusammengefasst oder fordern Sie diese bei unseren Mitarbeitern im Service Center an.

Veranstalter
ITT - Internet Tele Touristik
Vogelsanger Weg 111
40470 Düsseldorf
Gerichtsstand: Düsseldorf
HRB: 33981

Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.
Stand: Oktober 2004

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